Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.02.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.12.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.06.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.08.2007 bis zum 31.12.2007
06.08.2007
Neueintragungen